Gemeindewohnungen in Graz
Die Wohnungssuche hat sich in den letzten Jahren als immer größere Herausforderung für Wohnungssuchende erwiesen. Gerade die österreichischen Hauptstädte haben einen enormen Zustrom an neuen Bewohnern zu verzeichnen. Hier sind es vor allem die Städte mit Universitäten (bzw. (Fachhochschul-Studienangeboten) die das Rennen um die Beliebtheit am Wohnungsmarkt anführen.
Wien, Innsbruck, Graz und nunmehr auch Linz und St. Pölten erfreuen sich immer höherer Anwohnerzahlen – das Angebot an Wohnungen ist dabei jedoch kaum gestiegen. Neben den Studienplätzen findet sich natürlich auch ein Gro der Arbeitsplätze in der Stadt und immer weniger Menschen sind bereit, Tag ein Tag aus für den Beruf oder das Studium zu pendeln, zumal wertvolle Zeit für das Pendeln in Anspruch genommen werden muss.
Eine Wohnung in der Stadt muss also her! Je günstiger aber auch je geräumiger und je optisch ansprechender diese ausfällt umso besser.
Gemeindewohnungen in Graz
Rund 10.500 Gemeindewohnungen sind zurzeit im Besitz der Stadt Graz. Zirka 4.300 Gemeindewohnungen davon befinden sich im Eigentum der Stadt. Die restlichen Wohnungen sind sogenannte „Übertragungswohnbauten„. Übertragungswohnbauten wurden gefördert errichtet und sind das Eigentum und unter der Verwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung.
Die Stadt verfügt jedoch über das Einweisungsrecht für diese Wohnungen. Das wiederum bedeutet, dass die Stadt Graz die Parameter für die Zuweisung in eine solche Wohnung bestimmt. Verwaltet werden diese Wohnungen von der Wohnhausverwaltung, für die technische Abwicklung ist die technische Abteilung zuständig.
Wehrmutstropfen an der Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen: Die Zahl der Jahr für Jahr um eine Gemeindewohnung ansuchenden Personen übersteigt das Kontingent der Gemeindewohnungen leider bei Weitem. Da die Stadt entscheidet, wer beim Rennen um die beliebt günstigen Gemeindewohnungen den ersten Platz belegt, müssen jene Personen herausgefiltert werden, deren Bedarf an einer Gemeindewohnung besonders dringlich ist.
Für eine sozial gerechte Wohnungsvergabe ist es also unerlässlich, herauszufinden, welche Personen von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Bei der Wohnungsvergabe an vorderster Stelle stehen natürlich auch jene Personen, deren soziale oder persönliche Umstände es erschweren eine geeignete Wohnung zu finden.
Gemeindewohnung in Graz – die Voraussetzungen
Wie bereits erwähnt, ist ganz klar geregelt wer Anspruch auf eine Gemeindewohnung besitzt. Die Grundvoraussetzungen für eine Gemeindewohnung sehen im Folgenden so aus:
- Der/Die Ansuchende muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben, EU-Bürger/in
oder so genannte Konventionsflüchtlinge sein. - Der/Die Ansuchende muss das 18. Lebensjahr erreicht haben.
- Der/Die Ansuchende muss einen Hauptwohnsitz in Graz oder aber Berufstätigkeit in Graz vorweisen können.
Unter diesen Grundvoraussetzungen ist es generell möglich, für eine Gemeindewohnung in Graz anzusuchen.
Gründe, die Sie vom Ansuchen um eine Gemeindewohnung ausschließen sind unter anderen:
- Sie bewohnen bereits eine von der Gemeinde an Sie zugewiesene Wohnung.
- Sie sind der Eigentümer einer Wohnung oder besitzen als Alleineigentümer oder aber auch Miteigentümer ein Haus oder eine Liegenschaft.
- Sie besitzen über genug Vermögen, um sich ein Haus oder eine Wohnung leisten zu können.
- Sie sind aus eigenem Verschulden bereits einmal aus einer Gemeindewohnung verwiesen worden oder haben eine Gemeindewohnung aus anderen Gründen verloren.
- Die Wohnung in der Sie sich derzeit befinden, wurde von Ihnen nachteilig gebraucht. Das bedeutet, dass Sie sich gegenüber Mitbewohnern rücksichtslos verhalten haben oder dass Sie strafbare Handlungen gegen das Eigentum oder die Sicherheit eines/einer Mitbewohnerin verübt haben.
- Ihr Nettoeinkommen darf einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Das Haushaltseinkommen für eine Person im Jahr darf nicht mehr als 34.000,00 Euro betragen, das jährliche Haushaltseinkommen für zwei Personen nicht mehr als 51.00,00 Euro, für drei Personen 55.500,00 Euro, für vier Personen 60.000,00 Euro, für fünf Personen 64.500,00. Für jede weitere Person dürfen nur 4.500,00 Euro bezogen werden. Für das Einkommen werden auch Karenzgeld, Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen und sonstige Zahlungen dieser Art in die Berechnung miteinbezogen.
Sollten die eben genannten Punkte nicht auf Sie zutreffen, dann sind Sie dazu berechtigt ein Ansuchen um eine Gemeindewohnung zu stellen.
Wie bekommen Sie eine Gemeindewohnung?
- Beim Ansuchen für eine Gemeindewohnung gilt der Grundsatz „Mehrere Wege führen zum Ansuchen um eine Gemeindewohnung“. Um sich für eine Gemeindewohnung anzumelden können Sie also:
- Ein formloses schriftliches Ansuchen erstellen, das Sie dann an das Amt für Wohnungsangelegenheiten (8011 Graz, Schillerplatz 4) versenden.
- Ein Antragsformular ausfüllen, das Sie in der Anlaufstelle für das Amt für Wohnungsangelegenheiten erhalten (8011 Graz, Schillerplatz 4, Montag – Freitag zwischen 07:00 und 15:00 Uhr).
- Den Fragebogen „Ansuchen um eine Gemeindewohnung“ ausfüllen und diesen dann an das Amt für Wohnungsangelegenheiten übermitteln.
http://www.graz.at/cms/dokumente/10024578/ae0e4122/Gemeindewohnung_Ansuchen.pdf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Alle Unterlagen sollten vollständig sein, so dass Ihr Ansuchen bearbeitet werden kann. Folgende Unterlagen sollte Ihr Ansuchen auf jeden Fall beinhalten.
- Legen Sie ein Foto vom/von der Ansuchenden bei.
- In Kopie müssen Sie Ihren Reisepass (den Bescheid, der Ihre Flüchtlingseigenschaft feststellt bzw. dergleichen) beilegen.
- Sie müssen einen Lohn- oder Gehaltszettel der letzten drei Monate beilegen (wahlweise Ihre Lehrlingsentschädigung, den Pensionsnachweis, den letzten Einkommenssteuerbescheid, die Bezugsbestätigung für Krankengeld, etc.).
- Legen Sie Ihren derzeitigen Mietvertrag, mit Angabe der Gesamtnutzfläche in m2 bei.
- Legen Sie (wenn vorhanden) eine Bescheinigung zur Erwerbsminderung bei.
- Legen Sie (wenn vorhanden) den Nachweis über eine eventuelle Behinderung oder Pflegebedürftigkeit des/der Ansuchenden bei.
- Legen Sie (wenn vorhanden) das Scheidungsurteil bei.
- Legen Sie (wenn vorhanden) die Vaterschaftserklärung und den Nachweis über die Höhe der Alimentationszahlungen bei.
- Legen Sie (wenn vorhanden) den drohenden (oder bereits eingetretenen) Beschluss über den unverschuldeten Wohnungsverlust bei.
- Legen Sie (wenn vorhanden) die Schwangerschaftsbetätigung (Kopie aus dem Mutter-Kind-Pass) bei.
Sofern sämtliche vorhandenen Unterlagen bei der Behörde angelangt sind, kann Ihr Bedarf auf eine Gemeindewohnung eruiert und darauf hin behandelt werden. In Graz, und auch in anderen österreichischen Städten, werden Punkte vergeben, um die Bedürftigkeit einer Person für eine Gemeindewohnung festzustellen. Erst dann, wenn man eine Mindestpunkteanzahl von 10 Punkten erreicht, kommt man für die Zuweisung in eine Gemeindewohnung überhaupt in Frage. Sollten Sie diese 10 Punkte nicht erreichen, dann werden Sie schriftlich darüber informiert. Auch eine Vormerkung ist in diesem Fall nicht möglich.
Das lange Warten auf eine Gemeindewohnung
Ärgerlich aber leider Fakt: Auch dann, wenn Sie die Mindestanzahl der zu erreichenden Punkte für eine Gemeindewohnung erreicht haben, bedeutet das nicht, dass Sie auch sofort eine solche beziehen können. Das Warten auf eine Wohnung hat mit diesem Bescheid erst einmal begonnen. Die Wartezeiten variieren dabei stark. Sie bewegen sich zwischen 6 und 12 Monaten für eine suchende Person bis hin zu Wartezeiten zwischen 18 und 24 Monaten, wenn vier oder mehr Personen (eine größere Familie also) auf eine Gemeindewohnung warten.
Wenn das Warten zu lange dauert, dann ist es in zahlreichen Fällen nötig sich an anderer Stelle zu informieren und über ein anderes Portal fündig zu werden. Auch auf den gängigen Immobilien-Seiten ist es möglich eine geeignet günstige Wohnung zu finden, so etwa auf http://www.immowelt.at/. Natürlich sollten Sie aber auch in Tageszeitungen (Kleine Zeitung mittags und samstags), den Wochenzeitungen wie „Grazer“ oder „Woche“ und Kleinanzeigenblättern wie „Fundgrube“ zum schauen heranziehen.
Hallo mein name ist Anita und ich brauche eine kleine Wohnung oder Zimmer mit mein Sohn mein Sohn 1 Jahre alt und ich habe keine Wohnung woh Schlafen ich karitas schlafen aber geht nicht mejer bitte helfen ich muss weg mit karitas bitte helfen danke