Hunde in Graz
Der Hund gilt als beliebtestes Haustier der Österreicher. Doch die Haltung ist vor allem in Großstädten mit besonderen Auflagen verbunden. Wer einen Hund in Graz besitzen möchte, muss diese beachten.
Die Grundlagen der Halterung beziehen sich hierbei nicht nur auf gesetzliche Verpflichtungen. Neben Neuerungen beim Thema Hundesteuer können die geliebten Vierbeiner nicht überall in der Großstadt frei toben, sodass die Besitzer darauf achten müssen, wo sie mit ihrem Haustier spazieren gehen.
Seit Jänner 2019: Keine Hundesteuer mehr in Graz
Die Hundesteuer galt lange Zeit als Pflicht für jeden Hundebesitzer. Mit 1. Jänner 2019 entfällt die gesetzliche Zahlungsverpflichtung allerdings in Graz.
Seit diesem Zeitraum müssen Hundebesitzer in Graz ihr Tier nicht mehr anmelden, wodurch die bisher verpflichtende Hundeabgabe nicht mehr zu bezahlen ist. Somit ersparen sich Hundehalter jährlich viel Geld bei der Haltung ihres Vierbeiners. Dennoch ist der Besitz eines Hundes in Graz nicht vollkommen kostenlos. Nur wenn ein vierstündiger Hundekurs mit einem Preis von 40 Euro besucht und absolviert wird, kann die Befreiung der Steuer in Anspruch genommen werden. Ebenso ist ein Nachweis über die Absolvierung des Kurses zu erbringen, damit die Steuerbefreiung erfolgen kann.
Vor der Abschaffung der Hundesteuer mussten Hundebesitzer in Graz 60 Euro für ihren Hund bezahlen. Wird mehr als nur ein Hund gehalten, fällt eine Steuer in Höhe von 90 Euro für den zweiten Hund im Haushalt an. Wurde die Hundeabgabesteuer mit 1.1.2019 irrtümlich eingezahlt besteht weiters Anspruch auf eine Rückerstattung des fälligen Betrags. Die Abteilung der Gemeindeabgaben kann eine Rückzahlung veranlassen. Hundebesitzer müssen hierbei eigenständig Kontakt mit der Abteilung aufnehmen.
Weiterhin Pflicht zum Hundekurs
Obwohl keine Hundesteuer mehr seit Jahresbeginn 2019 zu bezahlen ist, befreit dies dem Hundehalter bzw. die Hundehalterin nicht von ihrer Verpflichtung, mit dem Vierbeiner einen entsprechenden Hundekurs zu besuchen.
Die Verpflichtung besteht dabei für Halter und Halterinnen, welche in den vergangenen fünf Jahren keinen Hund besessen haben. Der kostenpflichtige Kurs wird schätzungsweise künftig jährlich von rund 1000 Personen absolviert, welche sich die Hundesteuer ersparen möchten. Ob der Kurs von der Stadt Graz getragen werden wird oder ob Hundebesitzer die 40 Euro Kursgebühr weiterhin selbst finanzieren müssen, steht mit der Abschaffung der Hundesteuer am 1. Januar 2019 nicht fest.
Der vierstündige Hundekurs vermittelt allen Hundehaltern die Grundlagen der Hundehaltung. Ebenfalls beinhaltet er die Hundekommunikation, den Umgang mit Hunden in Konfliktsituationen, Rangordnung sowie die wissenschaftliche Erkenntnis über Hunde. Das theoretische Basiswissen wird mit praktischen Beispielen ergänzt, damit Hundebesitzer den Umgang und das Zusammenleben mit ihrem Hund erlernen. Außerdem werden veterinärmedizinische Erkenntnisse in Bezug auf Gesundheitsfragen rund um den geliebten Vierbeiner erklärt.
Muss ich mein Tier versichern?
Neben der Verpflichtung des Besuchs eines entsprechenden Hundekurses für all jene Besitzer, welche länger als fünf Jahre keinen Hund gehalten haben, gilt ebenfalls die Versicherung des Tieres als Muss in Graz. Sämtliche Besitzer müssen eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abschließen. Diese beinhaltet ebenso das Chippen des Tiers mit einen Microchip sowie die Registrierung des Hundes in der Heimtierdatenbank. Der Mikrochip garantiert, dass das Tier seinem Besitzer zugeordnet werden kann, sodass eventuell frei rumlaufende Hunde schnell wieder mit ihrem Frauchen oder Herrchen vereint werden können. Obwohl die Pflicht zum Chippen, zur Registrierung und zum Besuch des Tierarztes besteht, melden in Graz zahlreiche Hundebesitzer ihr Tier nicht an. Schätzungsweise leben in Graz rund 9.000 Hunde, welche offiziell registriert wurden. Die Dunkelziffer dürfte aufgrund einer ausbleibenden Registrierung deutlich höher sein.
Der Versicherungsbetrag des Hundes fällt zugleich individuell aus. Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses in Graz müssen keine eigene Hundeversicherung bezahlen, insofern eine Haftpflichtversicherung existiert. Das Tier wird in diesem Fall kostenlos in der Haushaltsversicherung inkludiert.
Dennoch müssen Hundebesitzer auf die Leistungen ihrer Haftpflichtversicherung achten. Weist diese eine Hundehaftpflichtversicherung auf, muss das Tier nicht gesondert versichert werden. Zeigt die Versicherung allerdings keine Klausel bezüglich Hunde auf, besteht selbst bei einer Haftpflichtversicherung die Pflicht zu einer gesonderten Versicherung für den geliebten Vierbeiner. Muss das Tier gesondert versichert werden, kann eine Versicherung in der Höhe von bis zu 65 Euro jährlich pro Hund anfallen.
Kostet die Versicherung des eigenen Hundes über die Haushaltsversicherung zu viel, können Hundebesitzer ihr Tier auch unabhängig von einer Haftpflichtversicherung versichern lassen. In Österreich können Tierbesitzer über das Internet billigere Hundeversicherungen abschließen. Besteht Interesse an diesen, sollten Hundebesitzer genauestens auf die angeführten Klauseln achten, da im Schadensfall keine unabhängige Person wie etwa der Makler oder der Club für Tierhalter vermerkt ist und somit vor allem bei einem Rechtsstreit eine schwierige Lage vorherrscht.
Darf ich mit meinem Tier frei spazieren gehen?
Graz bietet jedem Hundebesitzer die Möglichkeit, frei mit seinem Tier spazieren zu gehen, insofern die Pflicht zum Maulkorb und dem Tragen einer Leine eingehalten wird. Dies gilt insbesondere für alle Grazer Parkanlagen, welche nicht explizit als Hundewiese oder Hundezone gekennzeichnet sind. Zugleich ist der Hundebesitzer verpflichtet, die Sauberkeit der Anlagen und der Stadt zu wahren. Dies bedeutet, dass er das sogenannte „Gackerlsackerl“ mit sich tragen sollte.
Der Hundekotbeutel wurde explizit eingeführt, um Hundekot schnell und einfach entfernen zu können. Über 500 kostenlose Hundekot-Säckchen-Spender wurden im gesamten Grazer Stadtgebiet angebracht und stehen allen Hundebesitzern zur Verfügung. Ebenso können die befüllten Hundekotbeuteln in der Regel bei den Spendern entsorgt werden. Ob der Besitzer tatsächlich das Geschäft seines Tiers aufsammelt und entsorgt, steht ihm theoretisch frei, da bis dato keine gesetzliche Pflicht zu diesem Handeln festgelegt wurde.
Kann ich mit meinem Tier in Graz in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?
Grundsätzlich ist es erlaubt, in Graz mit seinem Hund öffentliche Verkehrsmittel wie den Bus oder die Straßenbahn zu benutzen. Dennoch ist der Transport seines Tieres nicht immer kostenlos. Je nach Größe des Hundes muss der Besitzer ein eigenes Ticket für sein Tier lösen, damit dieses mitfahren kann.
Ob das Tier ein eigenes Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel benötigt oder nicht, hängt gänzlich von seiner Größe ab. Kann der Hund in einem für ihn geeigneten Behältnis wie einer eigenen Hundetragetasche mitgeführt werden, entfällt die Ticketpflicht für ihn. Ist der Hund allerdings zu groß, um in einem passenden Behältnis transportiert zu werden, muss für ihn ein Fahrschein zum halben Fahrtpreis eines Erwachsenenfahrscheins gelöst werden. Die Stundenkarte für Hunde kostet in Graz 1,20 Euro. Wird eine 24-Stunden-Karte benötigt, besitzt diese einen Preis von 2,60 Euro.
Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem Hund in den Grazer Öffis fahre?
Neben dem Ticketpreis existieren weitere Auflagen für den Transport von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln in Graz. Sie müssen mit einem bisssicheren Maulkorb mitgeführt werden. Der Tierbesitzer kann dabei wählen, ob das Tier an der Leine geführt oder getragen wird. Ebenso besitzt er eine Aufsichtspflicht gegenüber seinem Tier. Dies bedeutet, dass der Hund die anderen Fahrgäste nicht belästigen oder behindern darf. Zudem muss der Hund am Boden stehen oder sitzen.
Er darf nicht auf den vorhandenen Sitzplätzen befördert werden. Für kleine Hunde gilt auch die Aufsichtspflicht, selbst wenn sie in einem entsprechenden Behälter transportiert werden. Verunreinigt das Tier möglicherweise die Verkehrsmittel, hat der Hundehalter die Reinigungsgebühr zu entrichten, welche in den Tarifbestimmungen festgelegt wurde. Lediglich Assistenz- und Blindenführhunde stellen eine Ausnahme dar. Für sie entfällt die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs. Ebenfalls können sie unentgeltlich befördert werden, wenn der Hundebesitzer über einen entsprechenden Ausweis verfügt.
Wo kann ich in Graz mit meinem Hund in Graz frei spazieren gehen und spielen?
Wie zahlreiche Großstädte ebenfalls herrscht in Graz Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies bedeutet, dass die geliebten Vierbeiner nur selten frei rennen und können. Öffentliche Stadtflächen wie etwa der Grazer Stadtpark laden zwar zum Gassi gehen ein. Doch auch dort gehört der eigene Hund an die Leine. Möchten Hundebesitzer allerdings mit ihrem Tier ungehindert spielen, können sie eine der speziell angelegten Hundewiesen in Graz besuchen. Der Besuch der Hundezonen und -wiesen in Graz ist unentgeltlich und steht jedem Hundehalter frei zu. Der Unterschied zwischen Hundewiesen und Hundezonen in Graz ist hierbei wesentlich.
Bei Hundewiesen handelt es sich um speziell eingezäunte städtische Spielplätze, welche für Hunde angelegt wurden. Die geliebten Vierbeiner dürfen auf ihnen ohne Leine und Maulkorb frei rennen, da sie durch die Abzäunung nicht entkommen und somit keine Gefahr für andere darstellen können. Hundezonen hingegen sind Flächen, welche nicht eingezäunt sind. Anders als auf Hundewiesen können Hundebesitzer zwar die Zonen zum Spazierengehen nutzen, müssen jedoch die Leinen- und Hundekotbeutelpflicht einhalten.
Damit Hundebesitzer in Graz eine große Auswahl besitzen, mit ihrem Tier frei spazieren gehen und spielen zu können, weist die Stadt mehrere Hundezonen und Hundewiesen auf. Die größte Hundezone stellt dabei der Stadtpark in der Innenstadt dar. Ebenfalls existieren entsprechende Zone bei der Herz-Jesu-Kirche, beim Schillerpark, Josef-Huber-Park, Grünanger und Eustacchio. Hundewiesen sind unter anderem beim Rosenhain, St.-Johannes-Park, Augarten, Volksgarten, in der Nähe des Hilmteichs im Bezirk Geidorf sowie bei den Auwiesen zu finden.
Hundewiesen in Graz
Bezirk | Wo | Größe | |
---|---|---|---|
Hundewiese Rosenhain | Geidorf | Max-Mell-Allee | 4.100 m² |
Hundewiese Hilmteich | Geidorf | Födranspergweg | 2.200 m² |
Hundewiese Volksgarten | Lend | Volksgartenstraße | 1.600 m² |
Hundewiese Oeverseepark | Gries | Oeverseegasse/Lissagasse | 1.350 m² |
Hundewiese St. Johannes-Park | Gries | Hammer-Purgstall-Gasse/Kantgasse | 1.526 m² |
Hundewiese Augartenpark | Jakomini | Augartenbrücke - Mur, Pestalozzistraße/Neuholdaugasse | 2.186 m² |
Hundewiese Auwiesen | Liebenau | Eichbachgasse, südl. der Autobahn | 1.900 m² + 970 m² Hundebadeteich |
Hundewiese Liebenauer Park | Liebenau | Südgürtel-Trassenpark | 1100 m² |
Hundewiese ORF-Park | St. Peter | Händelstraße/Nussbaumerstraße | 4.046 m² |
Hundewiese Lustbühel | Waltendorf | Lustbühelstraße 19-30 | 1.000 m² |
Hundewiese Dechant-Binder-Anlage | Gösting | Plabutscherstraße, Höhe Nr. 119 | 500 m² |
Hundewiese Grottenhof | Wetzelsdorf | Grottenhofstraße, Höhe Hr. 74 | 1003 m² |
Darf ich mit meinem Hund in Graz baden gehen?
Obwohl viele Hundebesitzer mit ihrem Tier im Sommer gerne schwimmen gehen, ist dies nicht an jedem Badesee gestattet. Aus diesem Grund hat die Stadt Graz einen eigenen Hundebadeteich für die geliebten Vierbeiner eingerichtet. Die Hundewiese in den Auwiesen besitzt einen Badeteich explizit für Hunde. Das eingezäunte Areal mit einer Größe von 2.800 m² verfügt über einen 970 m² großen Badeteich, in dem es jedem Hund frei zusteht, nach Herzenslust zu schwimmen. Da es sich bei den Auwiesen um eine Hundewiese handelt, besteht zudem keine Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs oder einer Leine. Während die Hunde frei toben, können die Hundebesitzer die für sie angebrachten Erholungs- und Entspannungsmöglichkeiten nutzen.